Kosten der Behandlung

Es handelt sich um eine Privatpraxis für Psychotherapie. Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) wird von approbierten Psychologischen Psychotherapeuten, Ärzten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ausgeübt. Unter der „Ausübung von Psychotherapie“ versteht das PsychThG „jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist“.

In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen (PKV), die Postbeamtenkasse (PBeaKK), die Bundespolizei, die Bundeswehr bzw. die Beihilfestelle die Kosten für Ihre Psychotherapie. Der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sowie die erforderlichen Antragsformalitäten hängen dabei von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung nach den Bedingungen und vereinbarten Leistungen. In dieser Praxis wird die Behandlung nach der aktuell geltenden Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) abgerechnet. Der Gebührenfaktor variiert dabei abhängig von der Komplexität und dem Zeitaufwand der erbrachten Leistung. Die Kosten für eine Einzelsitzung (50 Min.) variieren dabei von 92,50 Euro (2,3-facher Satz) bis 140,76 Euro (3,5-facher Satz) plus flankierende Ziffern.

Als Selbstzahler sind keine Antragsformalitäten erforderlich. Die Abrechnung Ihrer Behandlung erfolgt auf Grundlage der aktuell geltenden Gebührenordnung für Ärzte / Psychotherapeuten (GOÄ/GOP). Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an die Krankenkasse.

Eine Kooperation besteht mit NCARE / CARE Niedersachsen. CARE richtet sich an Beschäftigte des Landes Niedersachsen. Weitere Informationen finden Sie hier: www.care.niedersachsen.de